Karl Engisch

deutscher Strafrechtler; Veröffentl. u. a.: "Die Einheit der Rechtsordnung", "Vom Weltbild des Juristen", "Einführung in das juristische Denken"; Mitverfasser von "Schuld und Sühne. 13 Vorträge über den Deutschen Strafprozess"

* 15. März 1899 Gießen

† 11. September 1990 Nieder-Wiesen/Rheinland-Pfalz

Herkunft

Karl Engisch war der Sohn eines hessischen Rechtsanwalts.

Ausbildung

Bis 1917 besuchte er das humanistische Gymnasium seiner Heimatstadt. Anschließend wurde er noch zum Kriegsdienst einberufen. Von 1918-1921 studierte er Rechtswissenschaften in Gießen und München, u. a. bei Max Weber. 1924 promovierte er in Gießen zum Dr. jur.

Wirken

Von 1924-27 war E. hessischer Gerichts- und Anwaltsassessor, anschließend arbeitete er bis 1929 als Fakultätsassistent in Gießen und habilitierte sich dort 1929 als Privatdozent. In den folgenden Jahren erhielt er befristete Lehraufträge in Freiburg und München.

1934 wurde E. als Ordinarius für Strafrecht, Prozeßrecht und Rechtsphilosophie an die Universität Heidelberg berufen. Obwohl damals Mitglied der NSDAP bewahrte sich E. geistige Unabhängigkeit und bewies Rückgrat, als im März 1935 die Fachschaft des Studentenbundes zum Boykott der Vorlesungen nichtarischer Professoren aufrief. Er protestierte, wenn auch vergeblich, als Dekan seiner Fakultät gegen Behinderung durch SA-Posten bei der Hochschulleitung. Er gehörte zu den Juristen, die das Eindringen der nationalsozialistischen Ideologie ...